Carsten Engel Blog

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Rauchmelder in Immobilien

Sonntag 7. März 2010 von Carsten Engel

geschrieben am 07-03-2010 von Carsten Engel

Hallo lieber internetuser,

heute möchte ich ihnen aufzeigen, Höchstmaß wie Sie mit wenig Aufwand ein ein auftretendes Sicherheit vor Feuer erlangen. Früher oder später werden Rauchmelder in Immobilien Pflicht. Und das ist meiner Meinung auch sinnvoll. Wesentlich sinnvoller als z. B. Umweltplaketten bei den Autos.

Die Meisten Brandopfer – 70% – verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, der Rauch Sondern. 95% der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung! Rauchmelder haben sich als Vorbeugender Brandschutz bewährt.

Tagsüber kann ein Brandherd meist schnell entdeckt und gelöscht werden, nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass. die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken.

Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland so ein Bränden, die mehrheit davon in Privathaushalten. Ursache für die etwa 200,000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit. Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus.

Rauchmelder (Brandmelder) retten Leben – der laute Alarm des Rauchmelders (auch Rauchwarnmelder oder Brandmelder, Feuermelder) warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft IHNEN den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können.

Woran erkennt man gute Rauchmelder?
Sicher gibt es wie in vielen Anderen Dingen auch große Qualitätsunterschiede. 3 Punkte Sollten bei der Wahl und der Montage eines Raumelders beachtet werden:

Der Rauchmelder Sollte eine TÜV-Prüfung durchlaufen haben. Der Rauchmelder Sollte VdS (Verband der Sachversicherer) zugelassen sein.
Nach der Montage eine Probefunktion mit Qualm (ZB Zigarettenqualm) durchführen. Hierbei Sollte darauf dachtet werden, dass. .. der Rauchmelder so laut ist, dass. .. Mann im Ernstfall auch geweckt wird.

Was kann man tun?

Auch ich habe bei uns im Haus in den Fluren und im Schlafraum Rauchmelder installiert.

Die Rauchmelder habe ich für gerade mal etwa 5,00 € / Stück gekauft. TÜV geprüft, VdS-zugelassen und sehr, sehr laut. Die Installation Sollte auch mindestens in den Fluren und Schlafräumen erfolgen.

Viele Menschen denken sicherlich, dass. die Küche im Haus oder Wohnung inder ein großes Gefahrenpotential darstellt. Das ist sicher auch richtig. Doch wenn man kocht ist man normalerweise auch in der Küche oder in unmittelbarer Nähe. Zudem wurde bei einer Installation in der Küche, der Rauchmelder losgehen öfters als man für möglich hält. Ich habe es selbst erlebt. Dadurch, dass. ich (ungeschickter Weise) Wasser in eine heiße Pfanne gegeben habe, haben sich geringfügig Schwaden gebildet, die den Rauchmelder auslösten. Und dass, obwohl dieser im Flur vor der Küche platziert war.

Für vergleichsweise wenig Geld können Sie viel Sicherheit schaffen, für alle die IHNEN am Herzen liegen.

Umsetzungsfristen

Rheinland-Pfalz:

“Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten.” (Bis 2012)

Saarland:

“Gilt für alle Neubauten, die nach dem 18. Februar 2004 erstellt wurden.”

Schleswig-Holstein:

“Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchmeldern auszurüsten.”

Hessen:

“Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.”

Hamburg:

“Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchwarnmeldern auszurüsten.”

Mecklenburg-Vorpommern:

“Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2009 durch den Besitzer entsprechend auszustatten.”

Thüringen:

Gilt für Neu-und Umbauten ab 06. Februar 2008.

Beste Grüße

Carsten Engel

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Kategorie: Allgemein, Rauchmelder in Immobilien | 1 Kommentar »

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